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Die Wiedergutmachung eines Schadens gehört zu den allgemeinen Rechtsprinzipien ... lesen . !?

NDS - Die Wiedergutmachung eines Schadens gehört zu den allgemeinen Rechtsprinzipien ,

... DAS gilt im Arzthaftungsrecht, im Wirtschafts- politischen- UND im Privatleben.

Zitatausschnitt NDS (Selbstverständlich kann und darf das Wort Tat auch durch das Wort Fehler ersetzt werden.):

Wenn sich ein Täter nach der Tat um sein Opfer bemüht, wenn er versucht, Leid, Schmerz und Schaden zu lindern - dann wird das, so steht es auch im Gesetz, strafmildernd berücksichtigt. Das Furchtbarste, was ein Straftäter nach der Tat machen kann, ist, wenn er einfach so weitermacht, ohne Einsicht, ohne Reue, ohne Innehalten.

Ihr lieben Volksvertreter (Politiker), die Ihr doch immer sein wollt und wolltet, die Ihr unser GG und Verfassung doch immer wahren und mich/uns Bürger, das Souverän als Subjekt wahrnehmen- und denen ich/wir das Volk, das Souverän, doch so wichtig bin/sind (so Eure Worte doch immer lauten):  ... lerntet Ihr  ... auf DIESE Weise - Die Angst der Mutter ... zu täuschen, SICH SELBST UND ANDERE zu täuschen und zu lügen, immer nur zu lügen, falsche Behauptungen aufzustellen und aufrecht zu erhalten und so zu tun, als bildeten ALL DIE ANDEREN, DAS VOLK, DER BÜRGER, DAS SOUVERÄN, ICH sich nur ein ?!

Wiedergutmachung von Misshandlung?

Gründe für die Erwägung juristischer Aufarbeitung

Unverhüllt


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