Diplom-Kaufmann
Rüdiger
Böker - Mitglied des Deutschen Sozialgerichtstag
e.V. (http://www.sozialgerichtstag.de)
und Gutachter des Klägers im Verfahren BVerfG 1 BvL 1/09:
Die
Regelsätze wurden PASSEND gerechnet (WENN man MIR schon
nicht glaubt, dann doch wohl hoffentlich eimem/DEM Richter des LSG
Hessen, DENN DAS habe ich dem BVerfG u. a. SCHON 2006 (!)
MITGETEILT!)!
Und der
Umstand, dass allseits, WIDER BESSEREN Wissens, die Falschbehauptung
aufrecht erhalten bleibt, es handele sich "ja nur" um die
Kinderregelsätze, ANSTELLE um die REGELSÄTZE INSGESAMT, IST
EIN SKANDAL.
Spätestens anhand der Pressemitteilung
des BVerfG wäre dies für ALLE Journalisten UND
sonstigen Massenmedien ERSICHTLICH gewesen, frühestens jedoch,
wenn man sich die Arbeit gemacht hätte, die 76 Seiten des LSG
Hessen L 6 AS 336/07 zu lesen. An dieser Stelle erspare ich mir
auf unser Grundgesetz zu verweisen (zumal ich es an anderer Stelle
schon tat), weil Rechtsbeugung an dieser Stelle WISSENTLICH
geschieht, JENE ALSO WISSEN, WAS SIE TUN. Unser GG steht JEDEM zur
Verfügung, wer nachlesen möchte.
Am Montag, den
9.11.2009, stellte Heiner Geißler, gemeinsam mit den beiden
Herausgebern Wolfgang Gern und Franz Segbers, sowie einer
Diakonie-Mitarbeiterin und einem Hartz IV-Betroffenen, das Buch von
Wolfgang Gern und Franz Segbers:
vor. Dabei
sparte der ehemalige CDU-Generalsekretär und Minister in der
Regierung Kohl nicht mit harscher Kritik am Hartz IV-System. Die FAZ
resümierte: Vor allem durch die Möglichkeit, das
Verhalten von Hilfeempfängern zu sanktionieren und Geld bis
unter die Grenze des Existenzsminimums zu kürzen, sieht Geißler
das Sozialstaatsprinzip auf den Kopf gestellt ... . Geißlers
Fazit lautet: Der Staat organisiert sich gegen seine Bürger. Und
das prominente Attac-Mitglied sprach eine eindeutige Empfehlung aus:
Dieses Buch gehört in die Hand eines jeden
Mitarbeiters der Bundesagentur für Arbeit und aller
PolitikerInnen, die Verantwortung in sozialen Bereichen tragen. Und
ICH
ergänze: -und in die Hände der SG- und LSG-Gerichte
sowie in die Hände des BVerfG.
UND: noch
wichtig, für die Unbefangenheit der Bemessung/Beurteilung:
Pauschalen
SOLLEN einen Sozialhilfeanspruch ERFÜLLEN, NICHT einschränken.
Der
Individualisierungsgrundsatz (ich ergänze eine Pauschale mit
einer anderen Pauschale für DENSELBEN Kostenbereich) kann NUR
wahrgenommen werden, WENN die Pauschalen BEDARFSDECKEND SIND.
SIND die
Pauschalen mit der NOTWENDIGEN Sorgfalt ermittelt worden?
Eine HEILUNG
(Ausgleich von nicht gedeckten Kosten, durch eine andere NICHT
genutzte Pauschale) kann NUR eintreten, WENN die Pauschalen
grundsätzlich BEDARFSDECKEND SIND.
Das
PROBLEM:
Von den 345,00
€ (s.o.) sind die Fixkosten (s.u.) zu bezahlen.
Die Pauschalen
sind NICHT bedarfsdeckend.
Die Pauschalen
sind NICHT mit der notwendigen Sorgfalt ermittelt worden.
Eine Heilung
kann auf dieser Grundlage NICHT eintreten.
Der
Individualisierungsgrundsatz kann auf dieser Grundlage NICHT
wahrgenommen werden.
BEISPIEL
-
Darstellung des PROBLEMS:
Der
Gesetzgeber sagt:
I. STROMKOSTEN
.............................................. 26,87 €
II. TELEFON u.
Internet ...................................... 20,38 €
III.
GEZ-Gebühren (i.d.R. befreit) ........................... 2,48 €
IV. FAHRGELDER
- Mobiität .................................. 19,20 €
V.
ZUZAHLUNGSREGEL an die KK ............................ 0,00 €
VI. angemessene
VERSICHERUNGE.......................... 1,82 €
VII.
KONTOFÜHRUNGSGEBÜHREN ............................ 0,36 €
SUMME
- Pauschalen für die mtl. Fixkosten ........ 71,11 €
JETZT
brauchst Du nur noch DEINE TATSÄCHLICHEN mtl. umgerechneten
KOSTENWERTE in € einzusetzen, DANN hast Du DAS PROBLEM (u. den
Betrug, seitens des Gesetzgebers) erkannt!
DURCH DIESES
dargestellte PROBLEM (Unterdeckung der Fixkostenpositionen I. bis
VII. eines jeden IN DEUTSCHLAND lebenden Menschen, egal ob arm oder
reich), ensteht eine DAUERHAFTE UNTERDECKUNG des restlichen
notwendigen Bedarfes (der restlichen Pauschalen, die den notwendigen
Bedarf darstellen sollen), MIT DER FOLGE, DASS DIESER sich aufstaut
(untergedeckter, aufgestauter, notwendiger Bedarf). Die EINZIGE
Möglichkeit sich noch einzuschränken, ist an der Pauschale
für Nahrungsmittel und Getränke (s.o. 132,71 €) zu
sparen und diese den untergeckten restlichen Pauschalen zu opfern,
EBENSO die gesetzlich verlangte mtl. Rücklage (49,00 €) für
Ersatzbeschaffungen (DIESE eben NICHT zu machen). Die Pauschale für
die Nahrungsmittel und Getränke könnte also NUR DANN in
VOLLER Höhe (132,71 €) in Anspruch genommen werden, WENN
die restlichen Pauschalen BEDARFSDECKEND WÄREN, WAS sie aber
NICHT sind. Unabhängig davon, die Pauschale 132,71 € für
Nahrungsmittel und Getränke EBENFALLS untergedeckt IST:
In einem Staat, dessen
Reichtum
und Sozialprodukt so groß sind wie nie zuvor in der Geschichte,
sind also Methoden paternalistischer Sozialpolitik und der
repressiven Verwaltung von Armut und Arbeitslosigkeit zurückgekehrt,
wie man sie bislang nur aus der Periode des Übergangs vom
Mittelalter zur Neuzeit oder in politischen Diktaturen der Moderne
kannte: Egbert
Scheunemann
INSOFERN:
insgesamt hilft "nur" der Gang zum BverfG, bzw. IST EIN
MUSS.
Die HartzIV
Regelsätze sind NICHT Verfassungskonform! Urteil am 20. Oktober
2009 beim BVerfG (siehe GB-Eintrag
vom
09.10.2009).
ENDLICH hat
AUCH ER kapiert: Heiner Geissler:
Hartz
IV verstößt gegen Grundgesetz-
ach was ... tatsächlich
??? ... na ja ... BESSER spät, als nie ...
"
Die
Kürzung einer Leistung unter die Höhe des Existenzminimums
sei eine derart schwere Strafe, wie sie in einem Strafprozess kaum
verhängt werde. Eine Strafe dürfe nämlich die
Existenzgrundlage nicht entziehen." ... EBEN ... MEINE REDE
... MANCHE "KOMPETENZEN" haben ABER auch WIRKLICH
eine LANGE LEITUNG!
Im Bundestag
notiert: Sanktionen gegen Hartz IV-Empfänger -Arbeit und
Soziales/Kleine Anfrage - 10.12.2009
Nähere
Informationen über Sanktionen gegen Hartz IV-Empfänger, die
sich weigern, eine Eingliederungsvereinbarung zu unterzeichnen,
möchte die Fraktion DIE LiNKE. durch eine Kleine Anfrage
bekommen (17/144).
Eine
Eingliederungsvereinbarung (EGV) ist ein arbeitsmarktpolitisches
Instrument, um die Eingliederung einer bestimmten Person in Arbeit
und die dafür vorzunehmenden Schritte zu regeln.
Laut
Fragesteller dürften Langzeitarbeitslose nicht sanktioniert
werden, wenn sie verweigern eine EGV zu unterschreiben. Dies sei die
Folge einer Dienstanweisung der Bundesanstalt für Arbeit (BA)
vom Dezember 2008. ”Die Sanktionsstatistik der Bundesagentur
für Arbeit weist in der Zeit von Januar bis Juni 2009 aber 2.099
Sanktionen“ wegen derartiger Weigerungen auf, heißt es in
der Anfrage. Daher wollen die Parlamentarier wissen, wie die
Bundesregierung die Tatsache bewertet, ”dass eine
Dienstanweisung offensichtlich nicht befolgt wird, da weiterhin
Sanktionen wegen oben genannten Weigerungen ausgesprochen wurden“.
WELCHE
demokratischen Rechtsmittel stehen uns zur Verfügung (ausser das
dringend NOTWENDIGE ABWÄHLEN der VERANTWORTLICHEN POLITIKER),
unsere Demokratie zu wahren UND WIEDER herzustellen und die
VERANTWORTLICHEN Politiker ZUR VERANTWORTUNG zu ziehen?
WARUM werden/wird die Lücke/n im Systhem verteidigt und/oder sich auf diese berufen, ANSTELLE geschlossen?
EINE FRAGE auch
an die Juristen, welche sich "zufällig" auf meine
Seite verirrt haben.